Wie Sie sich als GmbH-Geschäftsführer gegen Haftungs- und Kostenrisiken absichern
Keine Chance ohne Risiko – Wer auf Technologien von morgen setzt oder neue Märkte erschließt, geht zwangsläufig ein Wagnis ein. Die Verantwortung für diese unternehmerischen Entscheidungen trägt die Geschäftsführung. Doch sie endet nicht dort.
Die Haftungsrisiken sind vielfältig und ziehen sich durch alle Unternehmensbereiche: Datensicherheit, Arbeitsschutz, Produktqualität, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, um nur ein paar zu nennen. In Zeiten der Corona-Pandemie gewann zum Beispiel der mögliche Vorwurf der Insolvenzverschleppung an Bedeutung. Nicht immer fallen negative Veränderungen sofort auf, vor allem dann nicht, wenn mehrere Geschäftsführer sich die Leitung teilen. Auch wenn die Gesellschaft selbst nur „beschränkt haftet“, für ihre Geschäftsführer gilt die beschränkte Haftung nicht. Sie sind dazu verpflichtet, die Interessen ihres Unternehmens zu vertreten und stehen ungeachtet des Vorsatzes bei einer Pflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen und Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren ein. Deshalb sind GmbH-Geschäftsführer gut beraten, sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – zum Schutz der eigenen Existenz.
Umfassender Haftungsschutz für GmbH-Geschäftsführer
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie dazu verpflichtet, die Interessen Ihres Unternehmens zu wahren. Sie sind ebenfalls der gesetzliche Vertreter und haben es dadurch gleich mit zwei Parteien zu tun: Ihrem Unternehmen und dem Gesetz. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, sich über alle betrieblichen Angelegenheiten zu informieren, auch über die, die Sie eventuell an Ihre Mitarbeiter delegiert haben, oder die Sie mit einem anderen Geschäftsführer teilen. Hier gilt der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ in vollem Umfang. Diese Gegebenheiten berücksichtigen nicht im Geringsten Ihr Eigeninteresse.
Halten Sie Ihr Haftungs- und Kostenrisiko berechenbar
Umso wichtiger sind Vorkehrungen, die Sie im Bedarfsfall schützen: Ihr Anstellungsvertrag regelt Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten und damit Ihr persönliches Haftungsrisiko. Die Industrie- und Handelskammern bieten zur Orientierung Musterarbeitsverträge für leitende Angestellte an. Lassen Sie Ihren Anstellungsvertrag von einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die verbleibenden Risiken sollten Sie über einen umfassenden Versicherungsschutz abdecken, der Ihrer besonderen Haftungssituation als GmbH-Geschäftsführer entspricht. Von elementarer Wichtigkeit sind ein Anstellungsvertragsrechtsschutz und eine Vermögensschadenhaftpflicht (D&O). Es ist empfehlenswert, darüber hinaus eine Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und einen Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) abzuschließen.
Vier gewinnt
Der „Vier-Komponenten-Versicherungsschutz“ bestehend aus Anstellungsvertragsrechtsschutz, Vermögensschadenhaftpflicht (D&O), Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und Spezial-Strafrechtsschutz sichert die vielfältigen Risiken Ihrer Geschäftsführertätigkeit ab – und sichert Ihre Existenz. Wie hoch Sie jedes einzelne Risiko bewerten, sollten Sie in einer vorhergehenden Analyse genau einschätzen. Ihre Bewertung wird nicht nur von Ihren eigenen Präferenzen, sondern auch vom Marktumfeld, dem Aufbau Ihrer Organisation, den Unternehmenszielen und den jeweiligen politischen Rahmenbedingungen bestimmt. Wenig kalkulierbar bleiben Faktoren wie die Corona-Pandemie, Wetter- oder Umweltkatastrophen, die ganz plötzlich Einfluss auf das Wirtschaftswachstum nehmen können. Deshalb die Empfehlung: Warten Sie nicht – prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz.
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