Wie Sie sich als GmbH-Geschäftsführer gegen Kostenrisiken absichern

Eine klassische Berufs- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung versichert die Kosten von Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz versichert Kosten, die aus Streitigkeiten Ihres Anstellungsvertrags entstehen können und richtet sich an Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, Mitglieder des Vorstands sowie Leiter/Prokuristen und Geschäftsführer unter der Voraussetzung, dass der Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Der Anstellungsvertrag regelt nicht nur Ihre Pflichten, sondern auch Ihre Rechte, unter anderem die Höhe Ihrer Vergütung, Ihre Urlaubstage, Ihre Vertretungsbefugnis, sowie Sonderzahlungen und Kündigungsfristen. Dieser Vertrag ist ein Beleg für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, für das Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer die Verantwortung tragen – und er beschränkt Ihr Haftungsrisiko. Meist entstehen Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag, wenn sich ein Unternehmen vorzeitig von seinem Geschäftsführer trennt und den Inhalt des Anstellungsvertrags anders auslegt. Das kann zum Beispiel die Abfindung, den Pensionsanspruch oder die Gehaltsfortzahlung betreffen. Ein Anstellungsvertragsrechtsschutz stellt sicher, dass im Streitfall ein Fachanwalt Ihre Interessen vor Gericht kompetent vertritt und Sie vor den Prozesskosten, die aus dem Rechtsstreit entstehen, schützt.
Tarifunterscheidungen im Anstellungsvertragsrechtsschutz
Die Beiträge orientieren sich am Jahreseinkommen und an der Anzahl der Mitarbeiter. Wichtige Unterschiede in den Tarifen bei den jeweiligen Rechtsschutzversicherern finden sich unter anderem beim versicherbaren Personenkreis. Eine weitere Tarifunterscheidung gilt bei der Versicherbarkeit der Einkommenshöhe. Manche Versicherer tragen ein Einkommen bis maximal 120.000 Euro pro Jahr und beteiligen sich mit höchstens 50.000 Euro an den Rechtsstreitkosten. Spezialversicherer sehen Kostenbeteiligungen von bis zu 300.000 Euro vor und versichern Jahreseinkommen von einem Vielfachen von 120.000 Euro.
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