Hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen Nichtselbstständigen, also alle die weder freiberuflich noch selbstständig tätig sind. Die Paketformen sind für beide Berufsgruppen erhältlich. Allerdings gibt es Versicherer auf dem Markt, die einem Selbstständigen nicht die Möglichkeit lassen, den Privat-, Beruf-, und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbsständige zu versichern, wenn man nicht zugleich den Tarif für Selbstständige wählt.
Zu diesen Paketformen gibt es zusätzlich Leistungsarten die teilweise nur von einem, teilweise von mehreren Versicherern angeboten wird. Dies wären zum Beispiel:
Die besonderen Leistungsarten von 1. bis 15. sind keine Standard-Bestandteile einer Rechtsschutzversicherung. Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht trägt die Erstberatungsgebühr und in höherwertigen Paketen, wie einem Premium auch mal die ersten 500€ oder sogar 3000€. Wer aber die Bereiche Scheidung oder Unterhalt versichern möchte, der muss diese separat versichern. Die Bausteine nennen sich Unterhalts-Rechtsschutz, bzw. Ehe-Rechtsschutz. Allerdings sind hier längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Natürlich möchte sich kein Versicherer für eine kleine Prämie ein großes Risiko einkaufen. Da allerdings das Eintrittsdatum die Änderung der Rechtslage ist, gilt es zu überlegen, ob Streitigkeiten erneut auf Grund einer Rechtslagenänderung eintreten können. Ein Beispiel wäre hier eine Unterhaltszahlung. Nehmen wir also an, dass sich die Düsseldorfer Tabelle oder der Umgang ändert, so ändert sich erneut die Rechtslage.
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ