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Die Leistungen die speziell für diese Personengruppe konzipiert wurden, sind der Anstellungsvertrags- und der Vermögensschaden – Rechtsschutz. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist nur als Privatlösung* versicherbar, während der Vermögensschaden-Rechtsschutz auch als Unternehmenslösung* erhältlich ist, ähnlich der Vermögensschadenhaftpflicht, bekannt als D&O Police. Zunächst möchte ich allerdings auf den Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz eingehen.
Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
*Bei der Privatlösung ist nicht das Unternehmen der Versicherungsnehmer sondern der Geschäftsführer oder das Vorstandsmitglied. Bei der Unternehmenslösung ist das Unternehmen also die GmbH oder die AG der Versicherungsnehmer und der GF oder das Vorstandsmitglied die versicherte Person.
Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Der Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz versichert Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag. Je nach gewählter Versicherungsgesellschaft unterscheiden sich die versicherbaren Personen. Grundsätzlich können dies sein:
Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, Vorstandsmitglied, Leiter / Prokurist und
Geschäftsführer einer juristischen Person, deren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Die genannten Personen haben keinen klassischen Arbeitsvertrag (oder nicht nur) wie man es bei einem Arbeitnehmer kennt, sondern eben einen Anstellungsvertrag. Eine bestehende klassische Rechtsschutzversicherung decken keine hieraus entstehende Streitigkeiten.
Die Beiträge bemessen sich nach Einkommen aus der Tätigkeit und Anzahl der Mitarbeiter der GmbH oder AG. Der Beitragseinstieg befindet liegt bei 300,00UR pro Jahr. Wichtige Unterschiede in den Tarifen, bei den jeweiligen Rechtsschutzversicherern, findet man unter anderem beim versicherbaren Personenkreis. Dieser kann je nach Versicherungs-Gesellschaft auf Vorstand und Geschäftsführer begrenzt sein. Eine weitere Tarif-Unterscheidung findet man bei der Versicherbarkeit nach Einkommenshöhe. Manche Versicherer versichern maximal bis 120.000€ Einkommen pro Jahr und beteiligen sich höchstens mit 50.000€ an Kosten rund um einen Prozess. Spezialversicherer sehen hier Kostenbeteiligungen von bis zu 300.000€ vor und ein Vielfaches der 120.000€ an Einkommen sind hier ebenfalls problemlos versicherbar. Außerdem sind beim Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz nur natürliche Personen versicherbar, die nicht mehr als 49% der Unternehmensanteile Ihr Eigen nennen. Oder anders ausgedrückt nicht versicherbar sind geschäftsführende Gesellschafter mit jeweils 50%, oder mehr, der Unternehmensanteile. Denn Kläger und Beklagter wären praktisch eine Person und würden somit gegen sich selbst klagen, was ein Interessenskonflikt darstellen würde.
Versichert sind die weiter unten aufgeführten Kosten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis, das der Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter (z.B. als Geschäftsführer oder
Vorstand) mit dem im Versicherungsvertrag konkret bezeichneten Unternehmen (juristische Person) abgeschlossen hat. Der Sitz des Unternehmens muss Deutschland liegen.
Sie haben nicht zwingend Einfluss darauf, dass das Unternehmen (juristische Person) für dass Sie tätig sind, für Sie den besten Schutz im Rahmen einer D&O Police abgeschlossen hat und diesen immer auf dem neusten Stand hält. Eine Aufgabe einer solchen Versicherung ist die Prüfung eines Schadenfalls, dem Grunde und der Höhe nach und die Befriedung von berechtigten Ansprüchen. Eine Vermögensschaden-Rechtsschutz hingegen ermöglicht es Ihnen als Partei, einen eigenen selbstgewählten Fachanwalt für Ihre Interessensvertretung zu beauftragen. Unabhängig davon, ob die D&O des Unternehmens hier eine Deckung erteilt hat oder nicht. Selbst wenn eine Deckung der D&O ausgesprochen wird, ist diese nicht Ihr Interessensvertreter, sondern der des Unternehmens und vor Allem auch der eigenen.
Die eigene Vermögensschaden-Rechtsschutz Police, im Rahmen einer Privatlösung, bedeutet für Sie als Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstandes, eine Interessensvertretung unabhängig von einer bestehenden D&O Deckung.
Sowohl Vermögensschaden-Rechtsschutz als auch der Spezial-Straf-Rechtsschutz, sind jeweils in einer Privatlösung erhältlich. Der Vorteil für diese Lösung liegt für den Geschäftsführer oder Vorstand klar auf der Hand, der Betrieb hat keinen Einfluss auf die Steuerung des Versicherungsschutzes. Dies entscheidet alleine der Versicherungsnehmer in diesem Fall also die natürliche Person.
Der Vermögensschaden-Rechtsschutz ist auch als Unternehmenslösung erhältlich, so wie man es von der D&O Police kennt. Hier ist der Versicherungsnehmer das Unternehmen (juristische Person) Der Beitrag kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Je nach Versicherer sind dies außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Kosten für das außergerichtliche Mediationsverfahren, verschiedene vorsorgliche Rechtsberatungen, gerichtliche Rechtsanwaltskosten, Verfahrenskosten, Sachverständigenkosten, Reisekosten, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, Streitbeitritt und -verkündung, negative Feststellungsklage. Die Kosten werden nach Rechtsanwalt Vergütungs Gesetz (RVG) jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Für Unternehmen macht es immer Sinn Ihre Unternehmensführung möglichst umfassend abzusichern. Je besser die Absicherung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Entscheidungen getroffen werden, die das Unternehmen nach vorne bringen. Ohne Innovation und ohne Entscheidungen wird jedes Unternehmen irgendwann vom Markt verschwinden. Daher bieten Sie Ihren Geschäftsführern und Vorständen zusätzlich eine Vermögensschaden-Rechtsschutz als Absicherung an und zeigen Sie Ihnen damit den Wert für das Unternehmen. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine D&O Police, sondern beteiligen Sie sich aktiv mit einem eigenen Rechtsanwalt am Verfahren und lassen Sie sich die Kosten von einer Vermögensschaden-Rechtsschutz erstatten.
Für Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder sei empfohlen sich mittels einer Vermögensschaden- und Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz dem Kostenrisiko für teure Prozesse zu entziehen, bzw. das Kostenrisiko mit der richtigen Absicherung aus zu lagern. Die eigene Absicherung als Privatlösung sorgt für eine unabhängige Interessensvertretung. Bei einem Einkommen von 100.000€ liegt das Kostenrisiko für Rechtsanwälte und Gericht bei knapp 50.000€. Hinzu können schnell Kosten in ähnlicher Höhe für zahlreiche Gutachten, Reisekosten und Zeugengelder kommen.
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Versicherungsmakler
Sven Nebenführ