Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Im gewerblichen Rechtsschutz, unterscheidet man den Standard-Baustein, Straf-Rechtsschutz mit der zusätzlich zu vereinbarenden Spezial-Straf-Version.
Was ist hier die Unterscheidung?
Nun zunächst muss man wissen, dass der „Standard-Baustein“ keine vorsätzlich begehbaren Straftaten abdeckt. Wird also einem Geschäftsführer Insolvenzverschleppung wegen einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorgeworfen, so erhält er keine Deckung über den Standard-Baustein, da der Vorwurf ausschließlich vorsätzlich begehbar ist. Ein Vorwurf wie die Verschleppung einer Firmeninsolvenz und die Eröffnung des Konkursverfahren oder auch Insolvenzverfahren ist auch aus rufschädigender Sicht und einem damit verbundenen Skandal nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Insolvenzverwalter eröffnet hier das Verfahren und veröffentlicht dies im Rahmen einer Insolvenzbekanntmachung.
Daher ist es eminent wichtig von Anfang an in einem solchen Verfahren, dass durch die Staatsanwaltschaft eröffnet wird, sich hier qualifizierte juristische Unterstützung zu holen. Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt hier zu dem mehr als nur die Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). In Absprache mit dem Rechtsschutzversicherer wird eine freie Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt getroffen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn betroffene Personen aus dem Unternehmen als Zeuge geladen werden und sich im Rahmen der Befragung ein Zeugenbeistand empfiehlt, auch um die nötige Akteneinsicht zu erlangen. Bei einer Firmenlösung des Spezials-Straf-Rechtsschutzes, sind dann alle Mitarbeiter wie auch der Prokurist versichert. Auch der Vorwurf der Korruption, Überschuldung, Bestechung, Steuerhinterziehung oder des Sozialversicherungsbetrugs sind neben der GmbH Insolvenz und vielen weiteren Vorwürfen aus dem StGB dem sich ein Gewerbetreibender, ein Geschäftsführer ausgesetzt sind. Für eine Haftung einer möglichen D&O Police ist es eminent, dass eine Vorsatztat ausgeschlossen ist. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz trägt hier die Kosten, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Unterscheidungen gibt es allerdings bei den einzelnen Versicherern schon. So gibt es Tarife, die beim Vorwurf eines Verbrechens keine Deckung geben. Ein Verbrechen ist mit einer Mindest - Freiheitsstrafe von einem Jahr belegt, während ein Vergehen darunter liegt, oder mit einer Geldstrafe belegt wird. Den Spezial-Straf-Rechtsschutz nennt man auch erweiterter Strafrechtsschutz. Ihn gibt es als kleine Firmen-Lösung, sogenannter Annex-SSR, als Unternehmenslösung so wie die D&O Police oder als Privatlösung für den einzelnen Geschäftsführer.
Der Anstellungsvertrag ist kein klassischer Arbeitsvertrag. Streitigkeiten hieraus finden häufig eben nicht vor dem Arbeitsgericht statt, sondern vor dem Amtsgericht. Daher nutzt hier ein Arbeits-Rechtsschutz häufig garnichts, sondern es wird ein Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz benötigt.
Ein weiterer Baustein für Geschäftsführer ist der Vermögensschaden-Rechtsschutz. Dieser ist im Gegensatz zum grundsätzlichen Schadenersatz Bausteins, für die Abwehr von Ansprüchen zuständig, nämlich dann wenn sich die D&O noch nicht zuständig fühlt für die Abwehr, weil diese vielleicht nicht genau genug gefasst wurde oder weil man außerhalb seiner eigentlichen vertraglichen Geschäftsführertätigkeit haftbar gemacht wird.
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ