Privatrechtsschutz

Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.

Im Rechtsschutz werden die Bereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie der Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit unterschieden. Es ist möglich, einen reinen Privatrechtsschutz abzuschließen, der die anderen drei Bereiche außen vor lässt.

Wer sollte einen reinen Privatrechtsschutz abschließen?

Ein reiner Privatrechtschutz kommt für Menschen infrage, die weder berufstätig sind noch einen Führerschein haben. Er ist auch für Selbstständige und Freiberufler interessant, die bereits einen Firmen- bzw. Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben.

 

 

Worauf sollten Sie bei einer Privatrechtsschutzversicherung achten?

Zunächst sollten Sie sich fragen, ob für Sie eine Selbstbeteiligung in Betracht kommt. Wenn nicht, dann begrenzt sich die Wahl unter den Versicherungsunternehmen automatisch, denn viele Versicherer bieten keine Tarife ohne Selbstbeteiligung an. Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, sollten Sie die Tarife mit Selbstbeteiligung miteinander vergleichen und auf die Beitragshöhe achten. Häufig lohnt sich die Selbstbeteiligung. Der private Rechtsschutz schließt auch den Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz ein. Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf außergerichtliche Verfahren zu erweitern. Hier geht die Versicherungssumme ab 500.000 EUR los.

Was kostet ein Privatrechtsschutz für Singles und Familien?

Einen Privatrechtsschutz für Singles und Familien bietet zum Beispiel die BavariaDirekt mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro bereits ab 6,30 Euro im Monat an. Im Premium-Tarif der DAS ohne Selbstbeteiligung beläuft sich der monatliche Beitrag auf 19,95 Euro (Stand: 16.11.16).

Deckt der private Rechtsschutz alle privaten Streitigkeiten ab?

Deckt der private Rechtsschutz alle privaten Streitigkeiten ab?

Im Falle eines Verkehrsunfalls, greift der Verkehrsrechtsschutz, im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, greift der Arbeitsrechtschutz, etc. Nachstehend finden Sie ein paar Beispiele, in der der private Rechtsschutz greift:

  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten: zum Beispiel Streit mit dem Finanzamt, weil Belege Ihrer Steuererklärung nicht anerkannt werden
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz: zum Beispiel eine Anzeige wegen Ruhestörung, die Sie nicht für gerechtfertigt halten
  • Vertrags- und Sachrechtsschutz: zum Beispiel Probleme mit Ihrem Handy-Vertrag oder mit Ihrer Hausratversicherung
  • Sozialgerichtschutz: zum Beispiel erkennt die Rentenversicherung Ihre Erwerbsunfähigkeit nicht an oder die Berufsgenossenschaft lehnt Ihren Antrag auf Kur ab
  • Beratungsrechtschutz im Familien- und Erbrecht: zum Beispiel hat Sie jemand als Erbe eingesetzt, und Sie möchten sich dazu beraten lassen 

Gibt es für diesen Rechtsschutz eine Wartezeit?

Der Privat-Rechtschutz besteht aus verschiedenen Leistungsarten. Die Wartezeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Entscheidend ist, dass der Vorfall, für den die Privatrechtsschutzversicherung eintreten soll, erst nach der Wartezeit entstanden ist. Denn es gilt der Zeitpunkt, an dem der Schaden entstanden, bzw. der Rechtsbruch vollzogen wurde. Von der Wartezeit ausgenommen sind Schadenersatz-, Straf-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie der Opfer- und Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht. 

Welche Leistungen können Sie von einem Privatrechtsschutz erwarten?

Der Privat-Rechtsschutz übernimmt Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Rechnungen von Sachverständigen und vom Gericht bestellten Gutachtern, Zeugengelder sowie die Kosten der Gegenseite im Falle einer Verurteilung. Es mag merkwürdig erscheinen, aber die Versicherung übernimmt auch eine eventuelle Strafkaution, die sehr häufig im Ausland verlangt wird. Diese Leistung ist besonders für Urlaubsreisende interessant. Der Versicherer übernimmt diese Verbindlichkeiten bis zur Maximalhöhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Fallbeispiele der verschiedenen Leistungsarten

  • Rechtsschutz vor deutschen Gerichten: Das Finanzamt erkennt Belege aus Ihrer Lohnsteuererklärung nicht. Sie oder Ihr Steuerberater legen Widerspruch ein. Das Finanzamt lehnt Ihren Widerspruch ab. Daraufhin reichen Sie eine Klage ein.
  • Sozialgerichtsrechtsschutz: Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls hat Ihr Arzt Sie krankgeschrieben. Nach drei Monaten weigert sich Ihre Krankenkasse, Ihnen weiterhin Krankentagegeld zu bezahlen, da die Kasse die Diagnose des behandelnden Arztes anzweifelt und argumentiert, dass sie eine große Anzahl ähnlich gelagerter Fälle habe, die nach drei Monaten wieder arbeitsfähig waren. Sie legen Widerspruch gegen die Ablehnung ein und werden abgewiesen. Daraufhin verklagen Sie Ihre Krankenkasse auf Leistungserstattung.
  • Vertrags- und Sachrecht: Sie haben sich mit einer Hausratversicherung abgesichert. Als Sie von der Arbeit nach Hause kommen stellen Sie fest, dass Wasser von der Decke tropft und über Ihren Fernsehschrank läuft. Das Holz ist aufgequollen, der Fernseher defekt. Ihre Hausratversicherung weigert sich, den Schaden anzuerkennen und verweist auf den Verursacher. Ihr Versicherungsmakler hat Sie aber darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre Hausratversicherung den Wiederschaffungswert erstatten muss, und Sie nicht mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers streiten müssen. Diese Versicherung würde lediglich den Zeitwert erstatten und Sie dadurch benachteiligen. Sie gehen zum Fachanwalt und verklagen Ihre Hausratversicherung. 

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