Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Im Rechtsschutz werden die Bereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie der Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit unterschieden. Es ist möglich, einen reinen Privatrechtsschutz abzuschließen, der die anderen drei Bereiche außen vor lässt.
Ein reiner Privatrechtschutz kommt für Menschen infrage, die weder berufstätig sind noch einen Führerschein haben. Er ist auch für Selbstständige und Freiberufler interessant, die bereits einen Firmen- bzw. Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben.
Zunächst sollten Sie sich fragen, ob für Sie eine Selbstbeteiligung in Betracht kommt. Wenn nicht, dann begrenzt sich die Wahl unter den Versicherungsunternehmen automatisch, denn viele Versicherer bieten keine Tarife ohne Selbstbeteiligung an. Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, sollten Sie die Tarife mit Selbstbeteiligung miteinander vergleichen und auf die Beitragshöhe achten. Häufig lohnt sich die Selbstbeteiligung. Der private Rechtsschutz schließt auch den Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz ein. Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf außergerichtliche Verfahren zu erweitern. Hier geht die Versicherungssumme ab 500.000 EUR los.
Einen Privatrechtsschutz für Singles und Familien bietet zum Beispiel die BavariaDirekt mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro bereits ab 6,30 Euro im Monat an. Im Premium-Tarif der DAS ohne Selbstbeteiligung beläuft sich der monatliche Beitrag auf 19,95 Euro (Stand: 16.11.16).
Deckt der private Rechtsschutz alle privaten Streitigkeiten ab?
Im Falle eines Verkehrsunfalls, greift der Verkehrsrechtsschutz, im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, greift der Arbeitsrechtschutz, etc. Nachstehend finden Sie ein paar Beispiele, in der der private Rechtsschutz greift:
Der Privat-Rechtschutz besteht aus verschiedenen Leistungsarten. Die Wartezeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Entscheidend ist, dass der Vorfall, für den die Privatrechtsschutzversicherung eintreten soll, erst nach der Wartezeit entstanden ist. Denn es gilt der Zeitpunkt, an dem der Schaden entstanden, bzw. der Rechtsbruch vollzogen wurde. Von der Wartezeit ausgenommen sind Schadenersatz-, Straf-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie der Opfer- und Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Der Privat-Rechtsschutz übernimmt Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Rechnungen von Sachverständigen und vom Gericht bestellten Gutachtern, Zeugengelder sowie die Kosten der Gegenseite im Falle einer Verurteilung. Es mag merkwürdig erscheinen, aber die Versicherung übernimmt auch eine eventuelle Strafkaution, die sehr häufig im Ausland verlangt wird. Diese Leistung ist besonders für Urlaubsreisende interessant. Der Versicherer übernimmt diese Verbindlichkeiten bis zur Maximalhöhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ