Rechtsschutz für start up

Was beim Start am Besten ist

Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.

Stellen sie sich vor, sie starten in die Selbstständigkeit, haben aber im laufenden Jahr noch Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Also aus Geldern, die Sie von Ihrem Dienstherren, Ihrem Arbeitgeber, bzw. dessen Firma erhalten. Klar muss man sich Gedanken zum Thema Berufshaftpflicht machen, aber zum Rechtsschutz? Hab ich doch, einen Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz oder so. Eigentlich heißt die Rechtsschutzversicherung Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige und genau da liegt die Hase im Pfeffer.


Viele Start up beginnen im Nebenberuf bis Sie Fuß gefasst haben. Und wenn genug Umsätze vorhanden sind, starten sie durch. Andere wiederum wollen die Sicherheit als Angestellter nicht aufgeben und bleiben nebenberuflich Selbstständige / Freiberufler. Für das Betreiben einer Fotovoltaik Anlage und damit verbundener Einspeisung gibt es Sonderregelungen. Aber auch dafür ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz, ob Streitigkeiten daraus, wie in vielen modernen Tarifen, eingeschlossen sind. So individuell wie Ihr Berufsleben, so individuell sind die Tarife der Versicherer.

Was gibt es im Rechtsschutz für Start up  zu bedenken?

ARAG Rechtsschutzversicherung (ARAG SE Düsseldorf) Stand 10.2015

Sie und Ihr ehelicher, eingetragener oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebender sonstiger Lebenspartner (im Sinne des § 3 Absatz 3 b)), soweit dieser an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist, haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich, für die Risiken des täglichen Lebens einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer;

Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: eine gewerbliche Tätigkeit, eine freiberufliche Tätigkeit, eine sonstige selbstständige Tätigkeit.

Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Lohne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind;

Der Vertrag muss nicht umgestellt oder ergänzt werden, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz für die selbstständige Tätigkeit. Also wenn ein Rechtsschutz für Start up versichert werden soll, was natürlich Sinn macht, sollte der Vertrag ergänzt werden.

 


Itzehoer 1/2016

Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers, seines ehelichen / eingetragenen Lebenspartners oder des im Versicherungsschein / Nachtrag genannten sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners im Sinne des § 3 Absatz 4b (ARB 2010), wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtjahresumsatz von mehr als 17.500 EUR bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbstständigen Tätigkeiten.

Das bedeutet ab der Überschreitung besteht kein Versicherungsschutz mehr. Der Vertrag müsste also auf den selbstständigen Tarif umgestellt werden. Zum Beispiel auf den § 23 und § 21 oder den & 28 für Selbstständige.


Roland Rechtsschutzversicherung (Köln) ARB 2017

Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:

einer gewerblichen Tätigkeit, einer freiberuflichen Tätigkeit, einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit. („Freiberufliche Tätigkeiten" sind nicht der Gewerbeordnung unterliegende selbstständig ausgeübte Berufe wie zum Beispiel Arzt, Ingenieur, Rechtsanwalt und Steuerberater.) Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.

Der Vertrag muss nicht umgestellt oder ergänzt werden, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz für die selbstständige Tätigkeit.

DAS Rechtsschutzversicherung (D.A.S. München) D.A.S. KT 2016 RS N.

Berufs-Rechtsschutz

für Ihre nichtselbstständigen Tätigkeiten. Er besteht auch für Ihre selbstständigen Tätigkeiten. Hierzu gehören insbesondere gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten. Für den Rechtsschutz für Ihre selbstständigen Tätigkeiten gilt aber: Sie dürfen keine Mitarbeiter beschäftigen. Ihr Gesamtumsatz darf 17 500 EUR nicht übersteigen. Dieser Gesamtumsatz bestimmt sich jeweils nach dem vorangegangenen Kalenderjahr. Zudem gilt: Ihr Versicherungsschutz entfällt, sobald Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 17 500 Euro Gesamtumsatz erzielen. Gesamtumsatz ist die Summe aller Erlöse eines Kalenderjahres. Hierzu zählen alle Erlöse, die Sie und Ihr Lebenspartner (Ziffer 8.2.1) einzeln oder gemeinsam aus diesen selbstständigen Tätigkeiten erzielen. Es gilt aber stets: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziffer 5.2.4) besteht nicht; Auch wenn ein Fahrzeug als „Gewerbefahrfeug genutzt wird ist dies mitversichert unter den genannten Kritirien.

Zusätzliche mitversicherte Personen im Premium

Ihre Verwandten sowie die Ihres Lebenspartners. Mitversichert sind auch die Lebenspartner dieser Verwandten. Voraussetzung ist aber stets, dass diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Sie müssen zudem bei Ihnen mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sein. Diese Voraussetzungen gelten auch für die Mitversicherung der volljährigen Kinder, sofern sie nicht bereits nach Ziffer 8.2.3 mitversichert sind;

Der Vertrag muss nicht ab einem Umsatz von 17500 EUR umgestellt werden . Bis dahin besteht Versicherungsschutz für die start up Tätigkeit außer im Vertrags- und Sachenrecht.


Auxilia Rechtsschutzversicherung (KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. München) ARB 2016

Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit, es sei denn es handelt sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes bzgl. PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese Fahrzeuge auch privat genutzt werden.

Zusatzbaustein der Auxilia

2.6.1. Kleinunternehmer-Rechtsschutz (Start up Rechtsschutz)– Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen oder Privat-Rechtsschutz enthalten – Der Kleinunternehmer-RS kann vom Versicherungsnehmer, seinem ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person und ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit (ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht). – Der Gesamtbruttoumsatz aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit darf – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000 EUR nicht übersteigen. Definition Gesamtbruttoumsatz: ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.

Der Vertrag muss nicht umgestellt oder ergänzt werden, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz für die selbstständige Tätigkeit. Ein Zusatzbaustein kann hier ergänzt werden. Dies gilt auch im Rechtsschutz für Start up


DMB Rechtsschutzversicherung (Köln)

Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners i. S. d. § 3 Abs. 4 b). Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.

Der Vertrag muss nicht umgestellt oder ergänzt werden, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz für die selbstständige Tätigkeit.

DEURAG Rechtsschutzversicherung (Wiesbaden) Stand 10.2015

Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners i. S. d. § 3 Abs. 4 b).

Der Vertrag muss nicht umgestellt oder ergänzt werden, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz für die selbstständige Tätigkeit.


NRV Rechtsschutzversicherung (Mannheim) ab 01.2017

Versicherungsschutz besteht im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausübt. Unabhängig hiervon besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.

Der Vertrag muss nicht umgestellt oder ergänzt werden, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz für die selbstständige Tätigkeit.


Zusammenfassung

Bei der DAS besteht kostenfrei Versicherungsschutz. Dieser entfällt ab einem Umsatz von 17.500 EUR im laufenden Kalenderjahr. Achtung, nicht Versicherungsjahr!

Im Premium – Tarif für Angestellte gilt auch ein größerer Kreis an Mitversicherten. So sind zum Beispiel auch Kinder mitversichert, die eine auf Dauer angelegte Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben, sprich berufstätig sind. Folgender Fall soll dies verdeutlichen:

Ihre Tochter studiert und hat einen kleinen Modellvertrag nebenbei, der auf Dauer angelegt ist. Dafür soll Sie ein Gewerbe anmelden. So ist Sie und bleibt auch mit dieser selbstständigen Tätigkeit mitversichert (bis 17.500 EUR Umsatz). Ausnahme Vertrags- und Sachenrecht. Dieser Bereich ist auch für Vollzeit-Selbstständige schwer und wenn, häufig nur unter hohem Prämien-Aufkommen versicherbar.

Befinden Sie sich in der Gründungsphase Ihres Unternehmens  (Start up)oder es soll nebenberuflich bleiben, dann ist der Vertrag der Auxilia mit einer Ergänzung des Kleinunternehmer – Rechtsschutz für 30,00 EUR p.a. hier die erste Wahl. Hier sind Sie bis zu einem Jahresumsatz von 24.000 EUR für Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit versichert. Ausnahme ist immer Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht. Ob diese Lücke geschlossen werden sollte und welche Möglichkeiten es gibt, besprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler, oder buchen Sie gerne einen Rückruf.

Wenn eines Ihrer Kinder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt und unter 17.500 EUR Umsatz bleibt und noch bei Ihnen wohnt, ist der Premium Tarif der DAS die erste Wahl.

Alle weiteren genannten Versicherer bieten im Rechtsschutzvertrag für Nichtselbstständige keinen Versicherungsschutz für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, auch nicht bis zu einer gewissen Umsatzgrenze.

Bei der Itzehoer verliert man sogar den kompletten Versicherungsschutz im §26, sobald man über einer Umsatzgrenze von 17.500 EUR bezogen auf das letzte Kalender Jahr liegt. Diese Regelung ist noch bekannt aus den ARB 94 und ARB 2000. Daher ist es eminent wichtig regelmäßig auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung zu prüfen und den Versicherungsschutz ggf. an die Gegebenheiten anzupassen. Das aktuelle Erwerbsleben vieler Menschen von heute ist so bunt, dass hier regelmäßiger Kontakt unabdingbar ist.

Dieser Blog beleuchtet Rechtsschutztarife nur aus einem Gesichtspunkt. Wenn aber vor einer Angebotserstellung keine umfassende Analyse über die persönliche Situation und Risiken aufgenommen wird, dann bedeutet dies sehr häufig, dass Versicherungslücken entstehen, die bei einer richtigen Analyse nicht entstanden wären. Daher steht eine umfassende Analyse immer vor einer Angebotserstellung.

Versichern Sie Ihren Rechtsschutz für Ihr Start up rechtzeitig

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