Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Wechselt man seinen Anbieter, sprich seinen Rechtsschutzversicherer und wählt den gleichen Umfang wie bisher, so kann man einen Wartezeitverzicht bei der Antragsstellung mit beantragen, wenn keine Lücke zwischen Beginn der neuen und Ende der alten Rechtsschutzversicherung entsteht.
Daher Rechtsschutz ohne Wartezeit.
Eine weitere fehlende Wartezeit kennen Die Versicherer zum einen in verschiedenen Leistungsarten und beim telefonischen Anwaltsservice, der oftmals direkt nach dem Abschluss genutzt werden kann. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden hier zwischen den verschiedenen Tarifen.
Auch hier gilt, die kürzeste Wartezeit ist 2 Monate. Bei 95% der Versicherer liegt diese bei 3 Monaten. Des Weiteren gilt hier wie in allen Bereichen einer Rechtsschutzversicherung die Ereignistheorie. Entscheidend ist also nicht der Gang zum Anwalt sondern die ausgesprochene Kündigung, oder das nicht bezahlte Urlaubsgeld. Allerdings haben viele Versicherer einen telefonischen kostenfreien Anwaltsservice, der mit dem Abschluss des Vertrages in Kraft tritt. Dieser Service kann teilweise unbegrenzt genutzt werden. Einige Gesellschaften zählen diese Beratungen nicht als Schadenfall (Leistungsfall). So muss man sich keine Gedanken machen, dass man wegen Schadenhäufigkeit eine außerordentliche Kündigung erhält
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ