Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Direkt vor dem Anwaltsbesuch abzuschließen, reicht leider nicht für eine Kostenübernahme. Hierfür ist es nämlich nötig, zum auslösenden Zeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung haben zu müssen.
Dieser auslösende Zeitpunkt kann aber bei den verschiedenen Rechtsschutzversicherern auch unterschiedlich definiert sein. Hierzu will ich im Rechtsschutz-Wiki später genauer eingehen.
Definitionen für einen Schadenzeitpunkt lauten zum Beispiel:
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ