Der Straf-Rechtsschutz und seine Spezialformen

Spezial-Straf-Rechtsschutz


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Strafverfahren haben Ihre Ursache noch lange nicht im Strafrecht.

 

Alle folgenden Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.

 

So kann zum Beispiel der Verstoß aus dem Steuerrecht herrühren. Straftaten werden in Deutschland über das Strafrecht geregelt dass im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst ist. Es sind jedoch längst nicht alle Straftaten im StGB zu finden. Stattdessen sind diese in zahlreichen Nebenstrafrechten und -gesetzen verteilt, wie zum Beispiel im Arzneimittelgesetz. Andere Beispiele sind:

  • § 224 StgB Strafgesetzbuch, gefährliche Körperverletzung
  • § 370 Abgabeordnung AO Steuerhinterziehung,
  • §1 bis 21 MiLoG (Mindestlohngesetz),
  • §§ 84 Abs. 1 Nr.2, 64 Abs. 1 GmbHG – Insolvenzantragspflicht,
  • §§ 404 und 407 Sozialgesetzbuch (STGB III) – Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung

Im Spezial-Straf-Rechtsschutz oder erweiterten Strafrechtsschutz gilt die Unschuldsvermutung. Die Deckung beginnt ab Zeugenbeistand. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kosten zu erstatten, die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat. Eine Einstellung des Verfahrens ist keine rechtskräftige Verurteilung. Was im Übrigen in der aller überwiegenden Zahl der Fälle der Fall ist.

Vergehen und Verbrechen im Strafrechtsschutz

Die Bestrafung erfolgt üblicherweise über einen Strafbefehl oder durch ein gerichtliches Strafverfahren. Handelt es sich um eine schwere Straftat, dann kann es daher auch vorerst ohne Verfahren zu einem Haftbefehl kommen. Unter dem Terminus „schwere Straftat“ sind Verbrechen zu verstehen, bei denen es sich um schwerwiegende Handlungen bzw. Missgriffe handelt, bei denen gegen die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder aber gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft verstoßen wurde. Das Verbrechen stellt somit die schwerste Form einer Straftat dar. Damit sind jene Straftaten gemeint, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind.

 

Bei folgenden Vergehen kann die Straftat laut StGB zum Beispiel schwerwiegend gewertet werden:

  • gefährliche Körperverletzung = Vergehen (§224 StgB)
  • Schwere Körperverletzung = Verbrechen (§ 226 StgB)
  • Urkundenfälschung ist ein Vergehen 
  • gewerbsmäßige Urkundenfälschung ist ein Verbrechen.

Schon der bloße Verdacht genügt

Es geht hierbei auch nicht darum, ob Sie als friedliebender Mensch eine Straftat begehen würden, oder begangen haben, sondern es geht darum dass Sie dem Vorwurf ausgesetzt werden und sich verteidigen müssen. Entscheidend für die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung sind zum einen die versicherte Leistungsart, die Art des Vorwurfes der Straftat (fahrlässig oder vorsätzlich begehbar) und der Verfahrensausgang. Am Ende des Blogs finden Sie 3 typische Beispiele.

Der Standardstrafrechtsschutz

Die Leistungsart Straf Rechtsschutz ist in allen Privatrechtsschutzversicherungen enthalten. Dieser Standardbaustein tritt ein, wenn der gemachte Vorwurf fahrlässig begangen worden sein soll. Also zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung. Allerdings gilt im Straf Rechtsschutz die Gebühren Erstattung aus dem RVG**. Eine höhere oder freie Gebührenvereinbarung die darüber hinausgeht wird nicht erstattet. Auch ein Zeugenbeistand ist nicht versichert. Sofern ein Spezial-Straf-Rechtsschutz abgedeckt ist, kann auch gemäß der Sondervereinbarung erstattet werden. Siehe Tabelle:

 

**RVG = Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz

Möchten Sie, dass Ihr Anwalt gut bezahlt wird?

 

Straf-RS

Spezial-Straf-RS*

 
Grundgebühr gem. RVG VV4100 / 4101 Regelgebühr

200,00 EUR

5300 EUR

Ermittlungsverfahren
Vorverfahren gem. RVG VV 4104 / 4105 Regelgebühr

165,00 EUR

2600 EUR

Zeugenbeistand
Vertretung in einem Verhandlungstermin Regelgebühr

275,00 EUR

2000 EUR

Pro Hauptverhandlungstag
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale gem. RVG VV 7002

20,00 EUR

3000 EUR

Notwendige Reisekosten des Anwalts, bis zu
   

300 EUR

Maximaler Stundensatz für einen eigenen Sachverständigen max 25.000 EUR
Gesamtkosten einschließlich Mehrwertsteuer

981,75 EUR

   
*Gegenüberstellung der Kostenübernahme am Beispiel der Auxilia

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz oder der erweiterte Strafrechtsschutz

Versicherte Bereiche können sein:

  • a) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit;
  • b) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
  • c) die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Vernehmung einer versicherten Person als Zeuge, wenn diese Person die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand);
  • d) die Stellungnahme eines Rechtsanwalts, die im Interesse des versicherten Betriebs notwendig wird, weil sich ein Ermittlungsverfahren auf den versicherten Betrieb bezieht, ohne dass bestimmte Betriebsangehörige persönlich beschuldigt werden (Firmenstellungnahme);
  • e) die verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zur Unterstützung der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Worauf achten beim Abschluss Strafrechtsschutz?

Achten Sie beim Abschluss eines erweiterten Straf-Rechtsschutz oder eines Spezial-Straf-Rechtsschutzes unbedingt darauf, ob Sie nur die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Vergehens oder auch eines Verbrechens abgesichert haben wollen. Bitte denken Sie dabei daran, dass es nicht entscheidend ist, ob Sie die vorgeworfene Straftat begangen haben. Sondern der Vorwurf der Straftat ist entscheidend. Ist der Vorwurf nur vorsätzlich begehbar, also z.B. gefährliche Körperverletzung, bietet der Standard Straf-Rechtsschutz keine Deckung, auch nicht beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Hierfür wäre mindestens der erweiterte Straf-Rechtsschutz nötig, idealer Weise der Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Der Zeugenbeistand

Daneben ist auch der versicherte Zeugenbeistand ein wichtiger Faktor. Stellen Sie sich vor, Sie sollen wegen eines Anfangsverdachts vernommen werden. Wäre es da nicht besser Sie würden sich anwaltliche Unterstützung holen? Schließlich besteht als Laie ein großes Risiko sich bei der Befragung einfach nur falsch auszudrücken und dadurch einen Anfangsverdacht zu erhärten oder zu bestätigen. Durch den SSR hat Ihr Rechtsanwalt Anspruch auf eine hohe Erstattung. Wir alle arbeiten für Geld. Für mehr Geld bekommt man im Allgemeinen mehr Leistung. Vielen guten Top – Anwälten reicht die übliche Gebühr des RVG, auf Grund des hohen zeitlichen und persönlichen Aufwandes, nun mal verständlicher Weise nicht aus. Mit einem Spezial-Straf-Rechtsschutz sind Sie hier wesentlich besser aufgestellt.

Abschließend ist zu sagen, dass der Spezial-Straf-Rechtsschutz nicht der einzige Faktor ist, der über die Auswahl des Tarifes entscheiden sollte. Wichtig ist unter anderem, welche Leistungsarten daneben versichert werden sollen, da der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden nicht einzeln, sondern nur im Paket, als Ergänzung, erhältlich ist.


Schadenbeispiele Straf-Rechtsschutz

"Straf Rechtsschutz für Fußballfans"

Auf einer Fußballveranstaltung kommt es zu einem Gerangel. Dabei wird ein Fan verletzt. Die Polizei ermittelt zunächst in alle Richtungen. Ein Zeuge bringt Ihren Namen ins Gespräch, bzw. identifiziert Sie auf einem Bild. Sie erhalten eine entsprechende Vorladung. Da ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht, werden Sie zur Zeugenbefragung einbestellt. Sie beauftragen einen Fachanwalt für Strafrecht, Sie bei der Zeugenbefragung zu begleiten. Der Anfangsverdacht gegen Sie wird fallen gelassen.

Anmerkung: Die Beistandsleistung wird dann in Straf- und Ordnungswidrigkeits – Verfahren erstattet, wenn eine versicherte Person als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss. (Zeugenbeistand) Sollte sich der Verdacht aus der Zeugenbefragung erhärten und ein Verfahren gegen Sie eröffnet werden, so wäre auch dies vor Gerichten und Strafkammern versichert. Entscheidend ist nur, dass Sie nicht rechtskräftig verurteilt werden. Auch eine Einstellung des Verfahrens, wegen des Mangel an Beweisen, ist keine rechtskräftige Verurteilung.

 

"Straf Rechtsschutz für Eltern"

Eines Abends klingelt es an Ihrer Tür. Als Sie öffnen stehen zwei Polizeibeamte vor Ihnen. Zwischen beiden steht Ihr Sohn, der leicht bedröppelt auf den Boden schaut. Ein Polizeibeamter eröffnet Ihnen, dass Ihr Sohn im nahen Elektronikmarkt einen Kopfhörer gestohlen haben soll. Im Laufe des Verfahrens können Sie nachweisen, dass Sie die baugleichen Kopfhörer vor einer Woche gekauft und Ihrem Sohn geschenkt hatten.

"Für Unternehmer"

Ein Kunde kauft in einem Discounter eines der Lebensmittel die in Ihrem Unternehmen hergestellt und verpackt werden. Nach dem Verzehr wird er in ein Krankenhaus eingeliefert. Es besteht der Verdacht dass das von Ihnen erzeugte Lebensmittel durch Keime kontaminiert war. Es wird gegen Ihr Unternehmen ermittelt und Sie wollen eine rechtlich fundierte Firmenstellungsnahme abgeben und beauftragen damit einen Spezialisten, ein Gutachter den Sie beauftragen entkräftet alle Vorwürfe. Der Fachanwalt sorgt ebenfalls dafür, dass der Vorgang aktuell nicht an die Presse geht. Durch das Gutachen und die Firmenstellungsnahme wird nachgewiesen, dass die Einlieferung ins Krankenhaus nichts mit Ihrer Ware zu tun hatte. Die Kosten für Anwalt und Gutachter belaufen sich auf mehrere tausend EURO, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt.