Eine Rechtschutzversicherung für Vermieter wird meist gesucht, damit die Kosten für einen eventuellen Gerichtsprozess abgedeckt sind. Dies ist allerdings nicht alles was eine Vermieter Rechtsschutzsicherung abdeckt.
Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Zunächst wäre da mal die Nebenkostenabrechnung. Als Vermieter weiß man, wie kompliziert es ist, bzw. sein kann eine absolut exakte Abrechnung zu erstellen. Denkt man mal an den Öltank, der irgendwann im Laufe des Jahres, zu einem anderen Preis wie im vergangenen Jahr, mit einem anderen Restbestand befüllt wird. Neben den Streitigkeiten aus der Nebenkostenabrechnung kann es auch aus der Nettomiete, zum Beispiel wegen Zahlungsverzug, zu einer Auseinandersetzung kommen. Ob der Mieter nun vergessen hat zu überweisen, unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gerät oder gar ein Mietnomade Einzug in die Wohnung gefunden hat.
Ein Vermieter- Rechtsschutz trägt auch diese Kosten, wenn er rechtzeitig abgeschlossen wurde. Hier werden, je nach Versicherer die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, für vom Gericht bestellte Gutachter, die Gerichtskosten, Zeugengelder und wenn Sie vom Gericht zu deren Zahlung verpflichtet werden, auch die Kosten der Gegenseite. Eine Rechtsschutzversicherung trägt in einem solchen Fall häufig auch die Gerichtskosten, die eigentlich der Mietnomade hätte zahlen müssen. Da Sie als Vermieter allerdings der Kläger für eine Räumungsklage sind und der Mieter höchstwahrscheinlich finanziell aktuell nicht belangt werden kann, hält sich das Gericht an Ihnen als Vermieter schadhaft. Zu den bereits genannten Kosten tragen manche Versicherer auch die Kosten für Gerichtsvollzieher, bis zu 3 Vollstreckungen und die Kosten für eine Möbeleinlagerung. Dadurch können in einem Verfahren die Kosten schnell in die Zehntausende gehen
In der Rechtsschutzversicherung für Vermieter ist auch das sogenannte dingliche Nutzungsrecht versichert. Das dingliche Nutzungsrecht umfasst auch Ihre Eigenschaft als Eigentümer. Hierunter fallen Auseinandersetzungen für berechtigte Ansprüche innerhalb der Eigentümergemeinschaft, bei denen Sie betroffen sind.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-, Straf-, Steuer-, Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungs- Opfer-, Bauherrenrechtsschutz, Erschließungs- und Anliegerabgaben, Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren. Zusätzliche Leistungen je nach Versicherer: Online-Forderungsmanagement, Bonitätsselbstauskunft, Bonitätscheck potenzieller Mieter oder Handwerker und Vorsorgerechtsschutz.
Zusätzlich ist es möglich den Mietausfall je nach Tarif und Versicherer für 12 oder 24 Monate abzusichern. Ein zusätzliches Produkt auf dem Markt ist die Mietnomadenversicherung. Eine reine Vermieter Rechtsschutzversicherung trägt zwar nahezu alle Kosten rund um den Rechtsstreit und wie bereits erwähnt können dies schnell 10.000€ und mehr werden, allerdings fehlen unter Umständen die Mieteinnahmen bis zur Räumung. Diese kann durchaus mehrere Monate dauern, bedenkt man die Vorlaufzeit.
Eine gute Rechtsschutzversicherung für Vermieter stellt Ihnen ein Forderungsmanagement zur Verfügung. Hier stellen Sie zum Beispiel offene Mieten in ein Online-Portal ein. Der Versicherer oder sein Dienstleister mahnt den Mieter an. Das spart Ihnen nicht nur die Arbeit selbst anzumahnen, es spart Ihnen auch Zeit und natürlich Ärger.
Rechtsschutz im Vertragsrecht dürfte wahrscheinlich jedem von vorherein klar sein. Hierunter fällt zum Beispiel der Streit aus dem Mietvertrag oder einem Handwerker, der innerhalb der Wohnung oder des vermieteten Objekts zum Beispiel eine Renovierung durchführt, die nicht fach- und sachgerecht durchgeführt wurde. Das Sachenrecht beinhaltet wie der Name sagt, die Nutzung oder die Behinderung der Nutzung der versicherten Sache. Wenn der Mieter seiner Mietzahlung nicht nachkommt, dann erfüllt er nicht seine Leistung aus einem schuldrechtlichen Vertrag (hier Mietvertrag). Kommt der Zeitpunkt der Räumung der Wohnung wollen Sie als Vermieter Ihr Nutzungsrecht als Eigentümer ausüben. Ebenfalls betroffen ist das Nutzungsrecht wenn Ihnen dieses durch den Vertrag der Eigentümergemeinschaft zugesichert wurde, Ihnen der Zugriff aber dann doch eingeschränkt wird. Auf einer Eigentümerversammlung werden umfangreiche Modernisierungsmaß- nahmen beschlossen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sie möchten den Beschluss anfechten.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einem größeren Wohnkomplex. Sie beschließen innerhalb der Eigentümergemeinschaft Teile des Dachs zu erneuern, dass zum Gemeinschaftseigentum gezählt wird. Einige Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten treten Nässeschäden am Kaminzug auf. Für die Erneuerung des Dachs war eine Baugenehmigung notwendig. Nach Fristsetzung kommt der Handwerker seiner Nachbesserungspflicht nicht nach. Die Hausverwaltung beauftragt einen externen Rechtsanwalt.
Mal völlig unabhängig von der Einstellung zum Thema Mediation, in manchen Bundesländern ist Sie in manchen Verfahren, zum Beispiel im Nachbarschaftsrecht vorgeschrieben. Die Möglichkeit der Mediation ist in den meisten Tarifen der Rechtsschutzversicherer enthalten. Solange dies eine freiwillige Leistung ist sicher auch nichts dagegen einzuwenden. Es kann schließlich durchaus Sinn machen, vor einem Rechtsanwalt besuch, eine gütliche Einigung anzustreben. Natürlich macht dies nicht in allen Fällen Sinn. Man sollte beim Abschluss des Vertrages unbedingt darauf achten, dass die Mediation nicht zwingend vom Rechtsschutzversicherer vorgegeben wird. Manch günstiger Tarif entpuppt sich nämlich als ein solcher. Hier empfiehlt sich gründliches Lesen der Versicherungsbedingungen.
Ein guter Tarif bietet neben den genannten Leistungsarten auch einiges an Servicediensten an. Stellen Sie sich vor, Sie möchten vermieten, was ist dann alles zu tun? Manche Versicherer stellen Vermieter-Verträge zur Verfügung. Der ein oder andere bietet ein Online-Portal für zahlreiche Tips und Dokumente rund um die Vermietung. Vor einer Vermietung macht es Sinn, sofern der Mieter zustimmt, eine Bonitätsselbstauskunft einzuholen. Ein Online-Forderungsmanagement für offene Mieten oder Nebenkosten, wenn der Mieter im Rückstand ist. Hier lädt man seine offenen Forderungen einfach hoch und der Versicherer veranlasst alles weitere für unstrittige Forderungen.
Im Groben gibt es zwei Modelle der Berechnung. Modell eins ist die Erhebung eines Stückzuschlags. Also ein fester Beitrag pro Wohneinheit. Modell zwei ist ein prozentualer Beitrag berechnet an Hand der Bruttojahresmiete. Versuchen auf keinen Fall bei einem der Modelle zu schummeln und geben Sie auf jeden Fall die Bruttojahresmiete an. Also alle Zahlungen die monatlich auf Ihrem Konto für die Wohnung eingehen. Die meisten Versicherer schreiben Sie einmal im Jahr an und fragen nach dem aktuellen Stand. Sollte eine Nachzahlung des Mieters fällig geworden sein, geben Sie diese bitte an. Sollt ein Streitfall entstehen müssen der Rechtsschutzversicherung häufig Belege zur Miethöhe vorgelegt werden. Erstrecht, wenn Sie offene Posten vom Mieter gerichtlich geltend machen wollen. Wenn Sie mehrere Wohnungen innerhalb eines Gebäudes mit gleicher Anschrift Ihr Eigen nennen, müssen Sie alle Wohnungen versichern, auch die selbstgenutzte. Letztere allerdings zu einem geringeren Beitrag.
Wenn Sie bisher keine Vermieter-Rechtsschutzversicherung hatten, werden Sie um eine Wartezeit nicht herumkommen. Welcher Versicherer möchte seiner Versichertengemeinschaft ein schlecht kalkulierbares Risiko zumuten. Schließlich ist auch ein Versicherer langfristig an stabilen Beiträgen interessiert um nicht unnötig Kunden zu verlieren. Sollten Sie allerdings schon einen Vermieter-Rechtsschutz abgeschlossen haben und es kommt eine weitere Wohnung hinzu, dann entfällt die Wartezeit, insofern Sie einen Tarif mit Vorsorgeversicherung abgeschlossen haben. Solch einen Tarif sollte man bereist bei der ersten Wohnung wählen, wenn Sie zukünftig planen weitere Wohnungen zu erwerben und zu vermieten. Ebenfalls kann die Wartezeit entfallen, wenn Sie den Versicherer wechseln, bei nahtlosem Übergang und wenn der neue Versicherer diesen Wartezeitverzicht anbietet.
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ