Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Es gibt im Rechtsschutz keinen Vollrechtsschutz oder eine All-Risk oder Multi-Risk-Police, sondern immer nur viele miteinander kombinierte Leistungsbausteine.
Gerade die Rechtsschutzversicherung sollte regelmäßig aus dem Ordner oder der Schublade geholt werden, da diese permanenten Änderungen, u.a. durch Gesetzesänderungen, unterworfen ist.
Selbst wenn es einen Vollrechtsschutz gegeben hätte, so sorgt doch unser Gesetzgeber immer wieder für neue Schöpfungen in der Gesetzgebung. Als Beispiel will ich hier das Opferentschädigungsgesetz nennen. Auch prüft jeder Rechtsschutzversicherer ob bereits auf dem Markt befindliche Produkte noch zeitgemäß sind und ob diese noch Gewinn abwerfen. Ist das nicht der Fall, verschwinden versicherbare Bereiche beim ein oder anderen Versicherer. Gerade im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz haben Rechtsschutzversicherer Ihre Schwerpunkte in verschiedenen Gewerbebereichen.
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ