Alle Beispiele, Ausführungen und Erläuterungen sind immer abhängig vom Einzelfall zu sehen und stellen keine Garantie für eine Leistung dar. Die Kostenzusage ist immer vom Rechtsschutzversicherer unter dessen Bedingungen einzuholen.
Hier ein klares Nein. Alle Rechtsanwaltskosten werden nicht grundsätzlich übernommen. Für eine Rechtsschutzversicherung, wie für jede andere Versicherung im Übrigen auch, bedarf es einem "Schadenfall", also einem Leistungsauslöser für den Anwaltsbesuch.
Kosten für rein vorsorgliche Rechtsberatungen bei einem Anwalt vor Ort werden nicht übernommen, da keine Änderung der Rechtslage eingetreten ist, die dafür mindestens nötig wäre. Allerdings bieten Versicherer hier telefonische Lösungen an.
Aber, genau hierfür haben fast alle Rechtsschutzversicherer eine telefonische Anwaltshotline oder Anwaltsnotruf eingerichtet. Hier spricht man mit niedergelassenen Rechtsanwälten und das aus dem jeweiligen Fachgebiet, bzw. Tätigkeitsschwerpunkt.
Versicherungsmakler
Sven Nebenführ